Die Abteilung für italienische Kultur der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol unterstützt kulturelle Aktivitäten und fördert Werke von Künstlern der Provinz. All dies in Übereinstimmung mit dem Landesgesetz Nr. 9 vom 27. Juli 2015 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen und auf der Grundlage von Artikel 7 „Preisgelder“ der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Kunstschaffende durch die
Abteilung Italienische Kultur“, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1236 vom 15. November 2016.Im Einklang mit diesen Zielen fördert die Abteilung die dritte Ausgabe des Wettbewerbes zur Vergabe von Kunstpreisen an verdiente Künstler, die in der Provinz arbeiten, wie nachfolgend ausgeführt. Das Thema, von dem sich die Werke inspirieren lassen, ist frei und kann in verschiedenen Sprachen und Techniken, einschließlich Mischtechniken, der bildenden Kunst ausgeführt werden. Die eingereichten Werke können bereits Teil des Portfolios der Künstler sein oder ad hoc für diesen Wettbewerb produziert werden.
Die Teilnehmer am Wettbewerb müssen aus der Provinz Bozen stammen oder seit mindestens zwei Jahren in der Provinz arbeiten.
1. Ziele
Die Abteilung italienische Kultur beabsichtigt, unter anderem den Bereich der bildenden Kunst zu unterstützen, wobei die Aufmerksamkeit den in der Provinz tätigen Künstlern gilt.
Mit dieser Ausschreibung sollen daher folgende Ziele erreicht werden:
• Unterstützung lokaler künstlerischer Produktion und deren direkte Umsetzung
durch verschiedene Zielgruppen.
• Begegnungen zwischen Künstlern und dem Publikum, sowie zwischen Künstlern
und Experten im Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kultur fördern.
• Förderung der beruflichen Entwicklung junger Künstler/Künstlerinnen, für die
mindestens einer der Preise der Ausschreibung reserviert ist.
• Den Kunstbestand der Provinz durch Ankaufsprämien zu erhöhen.
• Die Aufwertung von Werken und Künstler/Künstlerinnen durch das Projekt
Artoteca.
2. Die Preise
Nach alleinigem Ermessen der Jury können bis zu sechs Preise im Gesamtwert von 15.000,00 € (ohne gesetzliche Abgaben) an verdiente Künstler/Künstlerinnen vergeben werden, die nach den von der Jury festzulegenden Kriterien aufgeteilt werden.
Mindestens einer der Preise ist einem verdienstvollen Künstler/einer verdienstvollen Künstlerin vorbehalten, der/die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht älter als 30 Jahre ist/sind (gemäß Punkt 3).
Gegebenenfalls kann die Jury auch eine besondere Erwähnung für jede der oben beschriebenen Kategorien (über 30 bis unter 30) vergeben. Für die Auswahl der Preisträger erstellt die Jury zunächst eine kurze Liste von Werken, die es wert sind, ausgewählt zu werden.
Die preisgekrönten Werke werden von der Autonomen Provinz Bozen erworben und damit Teil des Kunstbestandes, während die besonders ausgezeichneten Werke nicht in den Besitz der Provinz übergehen. Um eine größere Verbreitung und Aufwertung der prämierten Werke zu ermöglichen, wird die Provinz sie ihrerseits als Leihgabe an die Cooperativa 19 als Verwalterin des Projekts Artoteca Südtirol weitergeben. Dabei handelt es sich um ein sehr modernes Konzept einer "Bibliothek", die ausschließlich der Kunst gewidmet ist und in der die Originalwerke der Künstler in 5 Bibliotheken der Provinz ausgeliehen und von den an der Initiative teilnehmenden Bürgern direkt in ihren eigenen Wohnungen genossen werden können. ARTOTECA Südtirol - eine in Italien einzigartige Initiative - zielt darauf ab, die traditionellen Formen der Verwaltung und Aufwertung des künstlerischen Bestandes zu erneuern: statt sich eine Sammlung vorzustellen, die in einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude konzentriert ist, ist es die Sammlung, die auf die Menschen in ihren vier Wänden trifft. Alle Informationen über das Projekt Artoteca Südtirol finden Sie unter www.artoteca.eu. In jedem Fall ist die Übertragung des Eigentums an den prämierten Werken durch den Künstler an die Autonome Provinz Bozen eine Voraussetzung für die Auszahlung, was somit die Gegenleistung für die Übertragung des Werkes darstellt.
Die Preise können einzelnen Werken oder Werkgruppen, d.h. Diptychen oder Triptychen, zugeordnet werden, die in jedem Fall als ein Einzelwerk betrachtet werden, wenn dies vom Künstler in der Bewerbungsphase so angegeben wurde. Unter Berücksichtigung der Anzahl und der Qualität der eingereichten Bewerbungen, sowie des Wertes der vorgeschlagenen Werke, kann die Anzahl der vergebenen Preise
nach den unanfechtbaren Beschlüssen der Jury niedriger sein als die Anzahl der zu vergebenden Preise.
Um das künstlerische Schaffen der verdienten Künstler/Künstlerinnen zu fördern und aufzuwerten, werden die prämierten und die in die engere Wahl aufgenommenen Werke innerhalb Juli 2023 im Zentrum Trevi in Bozen ausgestellt und es wird ein Adhoc-Katalog zu diesem Anlass veröffentlicht. Das Kulturbüro und die Artoteca Alto Adige sind für den Aufbau und die Organisation der Ausstellung verantwortlich.
Die Künstler/Künstlerinnen der in die engere Wahl gezogenen Werke, auch wenn sie nicht zu den Gewinnern gehören, müssen die Werke für die Dauer der Ausstellung zur Verfügung stellen, die Rechte zur Nutzung des Bildes sowohl für die Dauer der Veranstaltung als auch für das zu diesem Zweck erstellte Material abtreten, und die Verbreitung der Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen genehmigen.
Alle Infos: OFFENER KATALOG AUSSCHREIBUNG 2023